Der Landespräventionsrat und das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen stellten auf dem 24. Deutschen Präventionstag am 20. und 21. Mai 2019 in Berlin verschiedene Präventionsprojekte vor:

In dem Projekt „Sichere Netzwelten“ entwickelt der Landespräventionsrat Präventionsfilme für die Arbeit von Polizei, Schulen und anderen Akteuren der Präventionsarbeit. Das Landeskriminalamt konzipiert die Filme in professioneller Qualität zusammen mit dem Institut für Internet-Sicherheit (FH Gelsenkirchen).

In den Häusern des Jugendrechts stehen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige und Intensivtäter im Fokus von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt, um ihre kriminellen Karrieren zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern. Die Zielgruppe umfasst Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und wegen ihrer in der Regel besonderen sozialen Problemlagen weitere Delinquenz erwarten lassen. Durch die konzentrierte Zusammenarbeit sollen die „kriminellen Karrieren“ beendet, Rückfallquoten gesenkt und die zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv verändert werden.

„Podknast“ setzt sich aus „Podcast“ und „Knast“ zusammen: Inhaftierte erlernen den Umgang mit Medien und erstellen Filme, die über ihr Leben in Haft berichten. Prävention bedeutet für das Projekt: Wer sich mit sich selbst, seiner Geschichte und seinem kriminellen Verhalten auseinandersetzt, beugt einer erneuten Straffälligkeit vor und klärt gefährdete Jugendliche und Erwachsene über die Konsequenzen einer Inhaftierung auf.

Das Zentrum für interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW unterstützt alle Justizeinrichtungen bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus einer zunehmenden Diversität der Gesellschaft ergeben und befasst sich mit allen justiziellen Fragen der Extremismusbekämpfung.

Die Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb des Vollzuges ist eine Aufgabe der Integrationsbeauftragten der Justizvollzugsanstalten. Durch Aufklärungsarbeit und Demokratieförderung wirken sie zudem Radikalisierungstendenzen der Inhaftierten präventiv vor und erhöhen somit die Sicherheit in den Anstalten. Darüberhinaus stellen sie die religiöse Betreuung der Inhaftierten sicher und unterstützen sie bei ausländerrechtlichen Belangen. Eine weitere Tätigkeit der Integrationsbeauftragten umfasst Übersetzungstätigkeiten, um so die Kommunikation zwischen den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und den Insassen zu erleichtern.