KfW-Förderprogramm
Das durch die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) initiierte Programm zur Förderung von Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bzw. der KfW-Bankengruppe wurde kürzlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von Frau Ministerin Dr. Hendricks vorgestellt.
Neuer Finanzanreiz fördert Einbau von Sicherheitstechnik
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
Was wird gefördert?
Material- und Arbeitskosten als Investitionszuschuss (ab 19.11.2015) in Höhe von 10% oder als zinsgünstige Kreditvariante (ab 01.04.2016):
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Einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster
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Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren (Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss [Nr. 151/152/430]“ gefördert.)
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Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
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Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
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Weitere Maßnahmen wie Türspione, Bild-/Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (Eigentümer und Mieter).
Die Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierenden Maßnahmen erfolgt durch einen „Kombi-Antrag“.
Was muss beachtet werden?
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Die Mindestinvestition beträgt 2.000 €, die Investitionsobergrenze für die Zuschussvariante liegt bei 15.000 €.
Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen den genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau DIN-geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik erhalten Sie in den Polizeilichen Beratungsstellen, Herstellerverzeichnissen und Errichterlisten unter www.k-einbruch.de.
Die bisherigen Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ bzw. „Altersgerecht Umbauen“ in Kombination mit Maßnahmen des Einbruchschutzes stehen weiterhin zur Verfügung.