Online-Überweisung

Die zunehmenden Deliktzahlen der Cyberkriminalität sprechen für sich. Auch beim Online-Banking sind die Täter extrem erfinderisch. Sie haben mit der Zeit eine Reihe von Möglichkeiten entwickelt, an das Geld der Online-Banking-Kunden zu kommen. Wer seine Bank zum Beispiel als Favorit gespeichert hat und damit die immer neue Eingabe des Namens umgehen will, kann  eine böse Überraschung erleben. Wenn der Computer mit einem Trojaner infiziert ist, landet der Bankkunde per Tastendruck nicht auf der Seite seines Instituts, sondern auf der des Hackers und schon kennt dieser die nötigen Daten, um sein Opfer auszunehmen. Der Hacker kann auch verfolgen, was der User über seine Tastatur eingibt und sich auf diese Weise dessen PIN für den Kontozugang abgreifen.

Besonders perfide sei eine weitere Variante der Internetbetrüger, erklärt Peter Vahrenhorst (Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen). Durch den Zugang zum Online-Konto erfährt der Hacker die Handynummer des Bankkunden, der sich seine TAN auf sein Mobilgerät schicken lässt. Mit den Daten des Users geht der Betrüger in einen Telefonladen und behauptet dort, er habe seine SIM-Karte verloren, bekommt eine neue und lässt die alte Karte und den Onlinezugang sperren. Jetzt kann der Verbraucher weder sein Handy benutzen, noch Kontobewegungen durchführen. Wenn er ein paar Tage wartet, um diesen Missstand zu beheben, hat der Betrüger Zeit genug, ihn um sein Bankguthaben zu erleichtern.

LinkWer also weder sein Handy noch seinen Bankzugang plötzlich ohne ersichtlichen Grund nutzen kann, sollte umgehend reagieren, so Vahrenhorst. Um den Angriffen durch Trojaner vorzubeugen, ist ein Antivirenprogramm absolut notwendig, rät der Fachmann. Aber das hilft nur gegen die bereits bekannten Trojaner, gegen neue Viren sei der Computer damit nicht „geimpft“. Einen grundsätzlichen Schutz gibt es also nicht. So empfiehlt zum Beispiel die Verbraucherzentrale, jede E-Mail kritisch zu hinterfragen und nicht jeden Link, der angepriesen wird, bedenkenlos anzuklicken. Auch Kindern, die den Familienrechner als Spielkonsole mitbenutzen, solle die Gefahr eindringlich beschrieben werden. Vor jedem Klick auf einen Link, der behauptet, damit werde angeblich kostenlos ein Spiel erweitert, sollten die Kinder erst mal einen Erwachsenen um Rat fragen. Noch einfacher sei es, ihnen ein Benutzerkonto mit eingeschränkten Rechten einzurichten, dann müssen sie die Eltern vor jeder Installation um Hilfe bitten.

Kind am PCDas Thema Betrug beim Online-Banking hat jetzt zusätzlich an Brisanz gewonnen, denn mit der Einführung der neuen Sepa-Überweisung ändern viele Banken derzeit auch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, warnt Vahrenhorst. Bislang hatten die Geldinstitute die Schäden, die durch Viren beim Online-Banking entstanden waren, übernommen. Das soll sich in Zukunft ändern. Nur wer nachweisen kann, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, hat Anspruch auf Schadensersatz. Bei allen anderen wollen die Banken nur noch höchstens 300 Euro an ihre betrogenen Kunden zahlen. Um sich abzusichern, rät Vahrenhorst, könne man beispielsweise ein Tageslimit für das Bankkonto einrichten. Für größere Überweisungen müsse man dann eben - wie früher - wieder selbst am Bankschalter erscheinen.