Der Landespräventionsrat und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich erneut gemeinsam mit verschiedenen Projekten der Kriminalprävention am Deutschen Präventionstag beteiligt.

 Die Arbeitsgruppe "Prävention der Internet- und Computerkriminalität" präsentierte die neuesten Kurzfilme zu Themen der Internetkriminalität. Dabei handelt es sich um bisher 16 Spots von jeweils  ca.  2 bis 3 minütiger Länge, die unter dem Obertitel "Sichere Netzwelten" zusammengefasst sind. Grundidee ist ein Baukastensystem im Rahmen dessen eigenständige Geschichten im problembehafteten Umgang mit dem Internet erzählt werden können. Neben den Filmen werden auch Nutzungskonzepte für unterschiedliche Zielgruppen erarbeitet. Diese Beiträge werden von einem Film-Team zusammen mit dem Institut für Internet-Sicherheit der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen erstellt. Die Kurzfilmserie wird ständig fortgeschrieben.

 

 Auch über das Kölner Haus des Jugendrechts konnte man sich an dem Gemeinschaftsstand informieren. Das Kölner Haus des Jugendrechts besteht seit Juni 2009. Vertreten in der gemeinsamen Liegenschaft sind als Kooperationspartner die Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln, das Kriminalkommissariat 57 des Polizeipräsidiums Köln und zwei Jugendstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln.

Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und wegen ihrer in der Regel besonderen sozialen Problemlagen weitere Delinquenz erwarten lassen (so genannte Mehrfachtatverdächtige und Intensivtäter). Durch die konzertierte Zusammenarbeit sollen die „kriminellen Karrieren“ beendet, Rückfallquoten gesenkt und die zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv verändert werden.

Die Arbeit im Kölner Haus des Jugendrechts ist evaluiert. Die Ergebnisse sind positiv. Insbesondere die erfreuliche Entwicklung bei den Rückfallquoten zeigt auf, dass der eingeschlagene Weg, die Probleme unter einem Dach gemeinsam anzugehen, der richtige ist.

Die Vertreter des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen stellten die Gemeinschaftsinitiastive B 5 vor, das gemeinsame Projekt des Justizministeriums  NRW  und der Bundesagentur für Arbeit. Mit der Gemeinschaftsinitiative B5 wird ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von (ehemaligen) Strafgefangenen aufgebaut. Dies geschieht auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Justizministerium und der Regionaldirektion  NRW  der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es,

• die Berufsorientierung (B1) insbesondere bei jungen Gefangenen zu verbessern

• die berufliche Qualifizierung (B2) im Strafvollzug arbeitsmarktnah weiterzuentwickeln

• die Beschäftigungsvermittlung (B3) der Gefangenen im Übergang aus der Haft in die Freiheit zu intensivieren

• die Beschäftigungsstabilisierung (B4) der Haftentlassenen durch flankierende Hilfen zu sichern

• Beschäftigungsanalysen (B5) zur Erfolgskontrolle und Programmsteuerung durchführen

Auf dem Deutschen Präventionstag wurden die Ziele der Gemeinschaftsergebnisse und erste Ergebnisse durch den Kriminologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD  NRW ) präsentiert, der mit der strategischen Steuerung des Übergangsmanagements zur Arbeitsmarktintegration beauftragt ist.