Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich im Falle einer Not- und Konfliktlage an das Jugendamt zu wenden (§ 8 SGB VIII).

Mit der Medienkampagne verfolgen wir das Ziel, Kinder und Jugendliche zu ermutigen, sich vertrauensvoll an ihr zuständiges Jugendamt zu wenden, um dort Beratung, Hilfe und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich in Not oder einer Krisensituation befinden. Diese Beratung kann auch erfolgen, ohne dass die Eltern oder die Sorgeberechtigten davon in Kenntnis gesetzt sind.

Mit diesem Angebot fügen wir einen Baustein zu einem bereits etablierten Hilfesystem in Nordrhein-Westfalen hinzu. Unter dem Slogan "Du bist nicht allein" wird bereits sehr erfolgreich die Psychosoziale Prozessbegleitung beworben. Es machte daher Sinn, den Slogan auch für die Medienkampagne aufzugreifen. Die Psychosoziale Prozessbegleitung kommt ja erst dann zum Tragen, wenn es zu einem Ermittlungs- oder Strafverfahren kommt. Kinder und Jugendliche brauchen jedoch auch bereits im Vorfeld, wenn z.B. akute Notsituationen eintreten, Unterstützung. In diesen Fällen greift das Hilfsangebot, auf das die Medienkampagne aufmerksam machen möchte. 

Unter den folgenden Links gelangen Sie zur Kampagnenseite und finden nähere Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung:

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Hero-Film zur Medienkampagne
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Interview mit Frau Müller-Piepenkötter und Frau Auchter-Mainz - Verstellung der Medienkampagne beim 26. DPT

Weiterführende Informationen: