Gewalt im Sport hat viele Gesichter: Zum einen kennen wir alle Beispiele für aus dem Ruder gelaufene Rivalität gegnerischer Mannschaften gerade im Fußball. Zum anderen erschüttern uns immer wieder Berichte über Missbrauch von Kindern in den Sportvereinen.

Beide Themen beschäftigen den Landessportbund NRW (LSB NRW) seit vielen Jahren. Der LSB bringt dieses Wissen und diese Erfahrungen in die Arbeitsgruppe "Gewaltprävention im und durch Sport" des Landespräventionsrats (LPR) ein. Als Vertreterin des Verbandes sitzt Mona Küppers im Landespräventionsrat. Sie ist die gewählte Sprecherin der Frauen im LSB. Frau Küppers hat den Mitgliedern des Landespräventionsrats das Präventionskonzept des LSB vor allem im Hinblick auf die sexualisierte Gewalt gegenüber Jungen und Mädchen in den Vereinen vorgestellt. Der LPR unterstützt dieses Konzept und beabsichtigt, gemeinsame Projekte und Veranstaltungen mit dem LSB aufzulegen, um das Konzept, die damit verbundenen Probleme, aber auch die Erfolge publik zu machen und dafür zu sorgen, dass vorbeugende Maßnahmen in Bezug auf sexualisierte Gewalt noch besser greifen.

Nach Aussage von Mona Küppers war das Thema sexualisierte Gewalt über eine lange Zeit ein Tabu auch im Sport. Das Tabu sei gebrochen, seit bekannt wurde, dass Betreuer sich auf einer Jugendfreizeit in Niedersachsen an Kindern vergangen hatten und seit dem der jahrelange exzessive Missbrauch an der Odenwaldschule und in kirchlichen Einrichtungen die Medien und damit auch die Öffentlichkeit immer wieder beschäftigen.

Der LSB NRW gibt zum Thema sexualisierte Gewalt einen mehr als 60 Seiten umfassenden Handlungsleitfaden für Vereine heraus und hat ein zehn Punkte Aktionsprogramm entwickelt, mit dem Trainer und Betreuer in der Ausbildung sensibilisiert werden sollen.

Der Sport, die körperliche Nähe im Training, auf Ausflügen oder bei Fahrten zu Veranstaltungen bieten viele Möglichkeiten für sexuellen Missbrauch. Es gehe dabei in erster Linie um den Missbrauch von Macht: „Sexueller Missbrauch ist nicht eine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexuelle Form von Gewalttätigkeit“ (Handlungsleitfaden S. 7). Wichtig sei - so Küppers - vor allem, dass sich alle Betroffenen und insbesondere Kinder trauen, für sie unangenehme Situationen zu melden und dass auf Vereinsseite dann nicht abgewehrt werde mit Sprüchen wie: „Bei uns doch nicht“. Niemand solle vorverurteilt, aber jede Aussage müsse dennoch ernst genommen werden. Der LSB NRW sei daran interessiert, bei den Vereinen eine Aufmerksamkeitskultur zu erzeugen. Selbstjustiz sei dabei keine Option, im konkreten Verdachtsfall müssten Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Diese zum Teil neuaufgelegten und entwickelten Konzepte sind Bestandteil des Pilotprojekts  „Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt im Sport“. Beteiligt sind unter anderem das Sportministerium NRW, die Sportjugend NRW, der Kinderschutzbund NRW und die Sporthochschule Köln, die das Projekt wissenschaftlich begleitet. Der LPR NRW begrüßt diesen Einsatz und wird seinen Beitrag dazu leisten, dass das Qualitätsbündnis sich erfolgreich weiter entwickelt.