Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können
• Klagen,
• vorbereitende Schriftsätze,
• Anträge und
• sonstige Dokumente
nicht wirksam an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.
Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation über dieselben Kommunikationswege wie in Rechtssachen möglich.
Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Justizverwaltung:
- Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten, finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
- EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur
Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.
Der Dienst ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz.
Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie im Justizportal.: Mein Justizpostfach