Das Feld der Kriminalprävention ist weit. Kriminalpräventive Maßnahmen sollten nicht nur dort ergriffen werden, wo es bereits zu einer Straftat gekommen ist (indizierte Kriminalprävention). Maßnahmen können auch bei Personen (potenzielle Täterinnen und Täter oder potenzielle Opfer) oder Orten ansetzen, die ein erhöhtes Risiko für Straftaten aufweisen (selektive Kriminalprävention). Darüber hinaus kommen auch Maßnahmen in Betracht, die sich unterschiedslos an alle richten, indem sie z. B. die Öffentlichkeit über Gefahren informieren (universelle Kriminalprävention).


Kriminalprävention hat vom Grundsatz her Vorrang vor einer Strafverfolgung im Nachgang. Da kriminalpräventive Maßnahmen in Rechte von Menschen eingreifen oder diese stigmatisieren können, muss ihr erwarteter Nutzen gegen die potenziellen negativen Folgen abgewogen werden (Verhältnismäßigkeit). Der erwartete Nutzen ist auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu begründen (Evidenzbasierung) oder, wo diese nicht vorliegen oder nicht hinreichend eindeutig sind, auf plausible, theoretisch abgeleitete Annahmen über Wirkzusammenhänge zurückzuführen. Wo immer möglich sollten die Wirkungen ergriffener Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert werden. Prävention darf nicht zu einer Worthülse zur Maßnahmenlegitimierung verkommen.


Es wäre zu eng, wenn man Kriminalprävention nur als Erkennen und Managen von Risiken verstünde. Es bedarf auch der Stärkung von Schutzfaktoren. Menschen, die sozial eingebunden sind, Unterstützung erfahren und über ein positives Selbstkonzept verfügen, sind weniger kriminalitätsgefährdet. Deshalb geht es auch darum, Menschen und ihre Widerstandskraft (Resilienz) zu stärken. Zu einem „guten Leben“ zählt auch, frei von Angst vor Angriffen auf Leib, Leben und Eigentum zu sein. Das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken, ist ein mit der Kriminalprävention häufig assoziiertes Ziel. Dieses Gefühl wird jedoch von zahlreichen Faktoren mitbestimmt, von denen viele mit der tatsächlichen Kriminalitätslage nichts zu tun haben.


Kriminalprävention ist die Summe aller staatlichen und nichtstaatlichen Maßnahmen, die auf die Verhinderung bzw. Reduktion von Straftaten abzielen. Sie muss verhältnismäßig sein und so weit wie möglich auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen.