Der Landespräventionsrat berät als unabhängiges Gremium die Landesregierung in übergreifenden Fragen der Kriminalprävention. Ihm gehören von mehreren Ressorts der Landesregierung entsandte Fachleute und Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, Organisationen, Verbänden und Vereinen, die sich in Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeiten bzw. gesellschaftlichen oder privaten Initiativen im Land auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren. Die Geschäftsführung des Landespräventionsrats liegt beim Ministerium der Justiz.