Der Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen ist ein von der Landesregierung eingesetztes Gremium, dem Fachleute aus mehreren Ressorts der Landesregierung, Organisationen, Verbänden und Vereinen angehören, die sich in Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren.

Ziel des Gremiums ist es, die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention auf Landes- und Kommunalebene zu fördern und zu optimieren und einen wirksamen Beitrag zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung zu leisten.

Hierzu analysiert der Landespräventionsrat die überörtliche Entwicklung der Kriminalität und ihrer Entstehungsbedingungen, macht Kriminalitätsphänomene öffentlich sichtbar und entwickelt auf der Grundlage der aus Wissenschaft und Praxis gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über Präventionskonzepte und -projekte gesamtgesellschaftliche Gegenstrategien.

Ausgangspunkt der Überlegungen sind die Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der justiziellen Strafverfolgungsstatistik. 

Die Polizeilichen Kriminalstatistik enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Sie dient der Beobachtung der regionalen und überregionalen Kriminalität sowie einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises als auch der Veränderung von Kriminalitätsquotienten (Verhältniszahlen, die der vergleichenden Beurteilung der Kriminalität dienen). Weiterhin bietet sie eine Basis für die Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. Sie ist somit ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung verschiedener polizeilicher und kriminalpolizeilicher Aufgaben.

Zudem dokumentieren die Lagebilder des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse polizeilicher Kriminalitätsbekämpfung in ausgewählten Phänomenbereichen. Auf Basis eines bundesweit abgestimmten Erhebungsverfahrens und einheitlicher Definitionskriterien werden mittels statistischer Daten und exemplarischer Falldarstellung sowohl erkannte Brennpunkte kriminellen Handelns als auch Schwerpunkte polizeilicher Ermittlungstätigkeit aufgezeigt.

Die Jahrbücher der Polizeilichen Kriminalstatistik und die Lagebilder stehen auf der Internetseite der Polizei zum kostenlosen Download zur Verfügung. Den entsprechenden Link finden Sie rechts unter "Links".

Mit den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik wird die gerichtlich registrierte Kriminalität aufgezeigt . Die Statistik liefert Informationen zu den demographischen Merkmale der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), zu der Art der Straftat (auch Verbindung mit Verkehrsunfall, Kind als Opfer), zu der Art der Entscheidung, zu der Art der Sanktion, den Vorstrafen und zur Untersuchungshaft. Die Auswertung für die Jahre 2004 bis 2015 und die Tabellenbändern zu den Jahren 2016 bis 2018 der Strafverfolgungsstatistik finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Den entsprechenden Link finden Sie rechts unter "Links".