Immer wieder erobern neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe den Markt. Bekannt werden diese künstlich hergestellten Rauschmittel beispielsweise als "Designerdrogen" oder "Legal Highs". Beworben werden sie gelegentlich verharmlosend als „Badesalze“ oder „Kräutermischungen“. Dabei sind diese Stoffe extrem gesundheitsgefährdend. Wer solche psychoaktiven Substanzen konsumiert, riskiert schwerwiegende gesundheitliche Folgen.

Das „Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“, das am 26. November 2016 in Kraft getreten ist, ermöglicht eine umfassende Strafverfolgung, da in diesem Gesetz ganze Stoffgruppen verboten sowie deren Herstellung und Verbreitung unter Strafe gestellt wird; des jeweiligen Verbotes einer bestimmten  Zusammensetzung eines Rauschmittels mit diesen Substanzen bedarf es nicht mehr.

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